Kurzübersicht der Fahrerlaubnisklassen

Klasse A - unbeschränkt -

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt -

2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres

Mindestalter: 25 (Direkteinstieg), bei 2-jährigem Vorbesitz FE Klasse A - beschränkt - Erwerb vor Vollendung des 25. Lebensjahres möglich

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Klasse A - beschränkt -

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/PS (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).

Mindestalter: 18

Klasse A1

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersstufung: Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

Mindestalter: 16

Der Einstieg in die Bikerwelt !!
Klasse B

Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18


NEU: Begleitetes Fahren ab 17 - seit 2006 in Sachsen
Download:

Antrag zur Teilnahme begleitetes Fahren ab 17

Merkblatt begleitetes Fahren ab 17